Kreis Höxter (r). In diesem Jahr steht die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 an. Bewerbungen und Vorschläge können ab sofort beim Jugendamt des Kreises Höxter eingereicht werden. Die Amtszeit der 2013 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Brakel, Höxter und Warburg endet am 31. Dezember 2018. Deshalb wird in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte für die kommende Amtsperiode durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die bei den jeweiligen Amtsgerichten durchzuführenden Wahlen hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter nach dem Jugendgerichtsgesetz eine Vorschlagsliste für die Schöffen und Schöffinnen aufzustellen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Kreis Höxter wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Insbesondere die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind aufgefordert, Personen zu benennen, die für das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit sowie ein gutes Urteilsvermögen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Jugenderziehung kompetent und erfahren sein. Bewerbungen und Vorschläge sind beim Jugendamt des Kreises Höxter bis zum 23. Februar 2018 einzureichen. Ein Bewerbungsbogen kann im Internetportal des Kreises Höxter herunter geladen werden.

Wer Interesse hat, meldet sich beim Kreis Höxter, Abteilung Soziale Dienste, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, Telefon 05271/965-3318. Weitere Informationen: www.kreis-hoexter.de