Kreis Höxter/Warburg (red). Das neue Kontrollbarometer informiert Verbraucher in Nordrhein-Westfalen über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen. Im Kreis Höxter ist die sogenannte „Hygiene-Ampel“ an der Eingangstür einiger Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe schon zu sehen. Die Ampelfarben zeigen Kunden auf einen Blick, wie die Kontrolle ausgefallen ist.

„Drei Jahre lang können die Betriebe selbst entscheiden, ob sie die Kontrollampel gut sichtbar aushängen. Ab 2020 wird die Veröffentlichung Pflicht“, erklärt Dr. Anke Rothe von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter. Ab dann werden die Ergebnisse außerdem im Internet publik gemacht. Das sieht das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz des Landes NRW vor, das am 22. März in Kraft getreten ist.

Das Kontrollbarometer gilt für nahezu alle Betriebe, die in irgendeiner Form mit Lebensmitteln umgehen. Dazu gehören nicht nur Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Gaststätten und Imbissstuben, sondern auch Fleischereien, Bäckereien, Supermärkte, Eisdielen, Großküchen, Marktstände, Bauerncafés und Hofläden. Im Kreis Höxter betrifft dies rund 1.350 Betriebe. Nicht unter die Regelung fallen Betriebe, die nur in geringfügigem Rahmen Lebensmittel abgeben, wie Baumärkte, Fitnessstudios und Zeitungskioske.

Ausgestellt werden die Kontrollbarometer von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter nach den regelmäßig durchgeführten amtlichen Kontrollen. Geprüft werden das Hygienemanagement der Betriebe, die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und die Zuverlässigkeit des Unternehmers. „Die Kriterien sind bundesweit einheitlich“, sagt Dr. Rothe. Damit ist sichergestellt, dass gleiche Sachverhalte auch gleich bewertet werden. Das Kontrollbarometer informiert sehr verständlich.

Verwendet werden die Ampelfarben „Grün“, „Gelb“ und „Rot“. „Grün“ steht für ein sehr gutes Kontrollergebnis und bedeutet, dass der Betrieb die Anforderungen erfüllt. „Gelb“ bedeutet, dass die Anforderungen nur teilweise erfüllt wurden. Bei „Rot“ waren bestimmte Anforderungen der Lebensmittelhygiene zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle nur unzureichend erfüllt. In den Fällen „Gelb“ und „Rot“ hat der Betriebsinhaber dafür zu sorgen, dass die Mängel schnellstmöglich und innerhalb amtlich gesetzter Fristen beseitigt werden“, betont Dr. Rothe.

Außerdem kann nach der Beseitigung der Mängel kurzfristig eine neue Überprüfung beantragt werden. Laut Gesetz ist die zusätzliche Kontrolle innerhalb von sechs Wochen durchzuführen. Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter geht jedoch davon aus, dass sie die erneute Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum durchführen wird. „Denn es ist im Interesse des Betriebs, dass zeitnah ein aktuelles Kontrollbarometer ausgestellt wird, das dann hoffentlich auf ‚Grün‘ steht“, so Dr. Rothe. „Betriebe, die kontinuierlich im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben arbeiten, brauchen sich keine Sorgen zu machen“, betont sie. Im Gegenteil: „Gut geführte Betriebe können die Ergebnisse der behördlichen Überprüfungen als Werbebotschaft nutzen.“ Mehr Informationen: www.kreis-hoexter.de