Kreis Höxter (red). Aufgrund der Akutgefahren sowie der Folgegefahren für Waldbesucher durch das Sturmereignis „Friederike“ wird das Betreten der Wälder im Kreis Höxter über eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Hochstift, zum Zweck der Erholung (zunächst) bis zum 31. Januar untersagt.

Quelle: Wald und Holz NRW, Foto: Jens Eilers